Strenge Regeln
Deutsche Lebensversicherer unterliegen strikten gesetzlichen Kapitalanlagevorschriften!
Die
konservative Anlagepolitik der Versicherer orientiert sich an den
Kriterien Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung.
Sie unterliegt besonders strengen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen
Bestimmungen wie z.B. dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder der
Anlageverordnung (AnlV). So dürfen die Versicherer beispielsweise nur
begrenzt in Aktien investieren, keine Anleihen versichern und in der
Regel nur maximal 5 % ihrer Anlagen auf einen Schuldner vereinen.
Der
bisherige Regulierungsrahmen hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich
die deutsche Versicherungswirtschaft in der Krise als stabil erweist.
Geschäfte, wie sie etwa einzelne amerikanische Versicherungsunternehmen
vorgenommen haben, sind in Deutschland untersagt.
Regelmäßige Kontrolle
Die staatliche Aufsicht überprüft regelmäßig die Leistungsfähigkeit der Versicherer!
In
Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in Bonn für die Beaufsichtigung der Versicherer verantwortlich.
Nach § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestehen die Hauptziele der
Versicherungsaufsicht darin, die Belange der Versicherten ausreichend
zu wahren und sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den
Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind.
So wacht die BaFin insbesondere darüber, dass
- die von den Versicherern zugesagten Überschussbeteiligungen angemessen sind.
- die Leistung gegenüber dem Versicherungsnehmer korrekt erbracht wird.
- die Kapitalanlagen der Versicherer den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- sich die Anlagepolitik an den Kriterien Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung orientiert.
- die Versicherer die kaufmännischen Grundsätze wie z.B. die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung einhalten.
Ein Schwerpunkt der Versicherungsaufsicht kommt auch der Solvenzaufsicht zu. Dabei prüft die BaFin regelmäßig, ob die Kapitalausstattung der Versicherer in Relation zu den eingegangenen Risiken und Verpflichtungen angemessen ist. Dabei wird mit Hilfe von Stresstests überprüft, wie groß die Belastbarkeit des Unternehmens in bestimmten Szenarien (z.B. Kursverfall am Aktienmarkt) ist. Im Rahmen der kommenden neuen Versicherungsaufsicht durch Solvency II wird aber nicht nur die Kapitalausstattung der Versicherer beaufsichtigt, sondern auch das interne Risiko- und Kontrollsystem betrachtet. Mit der Ergänzung des VAG um ‚§ 55c und § 64a wurde zum 1.1.2008 bereits vorab ein neuer Rahmen für die interne Risikoorganisation geschaffen, um Geschäftsverantwortung und Risikokontrolle künftig strenger voneinander zu trennen.
Mit Netz und doppeltem Boden
Im Ernstfall garantiert ein brancheneigenes Sicherheitssystem, dass kein Kunde Geld verliert!
Die Lebensversicherer verfügen über professionelle Instrumente zur Abfederung von vorübergehenden Marktschwächen. Selbst wenn es trotz aller Sicherungsmaßnahmen zu einer Schieflage eines Lebensversicherers kommen sollte, ist das Geld der Kunden dennoch sicher. Die Sparanteile inkl. Zinsen und Überschüsse werden im Sicherungsvermögen der Versicherer getrennt vom übrigen Unternehmensvermögen angelegt und können nicht von etwaigen anderen Gläubigern angegriffen werden. Im Falle des Falles würden die Lebensversicherungsverträge mit dem Sicherungsvermögen gleichzeitig auf die Protektor Lebensversicherungs-AG übertragen, bei der alle deutschen Lebensversicherer Pflichtmitglieder sind. Die Protektor Lebensversicherungs-AG, eine von der Branche finanzierte Sicherungseinrichtung, agiert dabei wie ein „normaler“ Versicherer, d.h. sie erbringt nicht nur die garantierte Mindestverzinsung, sondern schreibt den Kunden auch erwirtschaftete Überschüsse gut. Der Lebensversicherungskunde hat daher selbst im Insolvenzfall eines Versicherers kein Verlustrisiko.
(Quelle: gdv)