Mythen und Märchen
Die Life Settlement-Branche ist
jung mit vielen Anbietern in der Gründungsphase und wenigen echten Experten. Es
ist darum auch nicht überraschend, dass man einander häufig nach dem Mund
spricht und Missverständnisse nicht korrigiert werden. Ich gebe zu, dass auch
ich schon Unsinn wiederholt habe, ohne den Wahrheitsgehalt überprüft zu haben.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Bekenntnis Vergebung erhalte.
Einige dieser Mythen (z. B. der „Clinton-Act“) sind ziemlich unschuldig, andere
Missverständnisse (wie z. B. das Unverständnis hinsichtlich Life Settlements)
sind wiederum schlichtweg schädlich und müssen wirklich beseitigt werden, um
Probleme zu vermeiden.
Wichtig ist ferner zu verstehen, dass auch bei einigen Anbietern noch
verschiedene Mythen erzählt und wiederholt werden, da man es selbst auch nicht
besser weiß.
Nachfolgend habe ich eine Liste mit den häufigsten Mythen und Märchen erstellt
und lade gerne jeden ein, diese Liste zu vervollständigen.
Denn nach der Auflistung werden die Mythen entzaubert.
ÜBERSICHT MYTHEN UND MÄRCHEN:
AUFGEDECKTE MYTHEN
LIFE SETTLEMENTS IM ALLGEMEINEN
„Die Rendite ist zu 100 % garantiert, weil jeder stirbt.“
Diese Behauptung ist eine gefährliche Verkürzung der
Wirklichkeit und letztendlich vollständig falsch. Die Behauptung, dass jeder
eines Tages sterben wird ist über jeden Zweifel erhaben. Die Schlussfolgerung,
dass Renditen „100 % garantiert“ seien oder dass eine wie auch immer
geartete „100 %-ige Sicherheit“ bestünde, ist jedoch keinesfalls zutreffend.
Erstens wissen wir einfach nicht, wann jemand sterben wird. Renditen von Life
Settlements (zumindest in Bezug auf jährliche Rendite) können deshalb unmöglich
feststehen.
Zweitens sind vor der Ausschüttung der Police beim Kunden noch verschiedene
notwendige Dinge zu klären. Im Folgenden eine kurze und gewiss nicht
vollständige Übersicht der Risiken, die eine Ausschüttung in Gefahr bringen
können:
- Der Versicherer gerät in finanzielle Probleme
- Der Versicherer zahlt nicht aus auf Grund von Problemen mit der Police
- Die Prämien wurden nicht gezahlt. Die Police ist somit verfallen.
- Der Anbieter benutzt die Auszahlung, um zunächst seine eigenen Schulden abzuzahlen.
- Der Anbieter verschwindet mit der Auszahlung.
- Es findet kein „tracking“ statt, d. h. der Tod des Versicherten ist unbekannt, es gibt zumindest keinen Totenschein.
- usw.
Auszahlungen und sicher Renditen sind NICHT
100 % garantiert oder 100 % sicher. Selbstverständlich hat der Anbieter
Maßnahmen getroffen, um die Risiken jetzt und in der Zukunft zu beherrschen und
Probleme zu vermeiden. Aber zu suggerieren, dass es risikolose Anlagen gäbe ist
falsch.
„Aufgrund des Unterschieds zwischen Auszahlungswert und Kaufwert wird jede Police Gewinn erzielen.“
Im Allgemeinen wird eine Police
eine Wertsteigerung erzielen, sonst wäre die Branche nie entstanden. Dies
trifft jedoch nicht auf alle Policen zu. Insbesondere in den letzten Jahren
wurden in hohem Maße Lebensversicherungen auf die Leben wohlhabender älterer
Amerikaner abgeschlossen. Die Versicherer sind nicht dumm und haben deswegen
auch eine ansehnliche Prämie angerechnet. Eine Prämie von 5 % oder mehr für
einen über 75-Jährigen ist gewiss nicht ungebräuchlich. Wenn ein 75-Jähriger
mit einer Prämie von 5 % (die darüber hinaus noch steigt), noch 20 Jahre lebt
(was gut möglich ist), dann ist der an Prämien gezahlte Betrag bereits größer
als die Auszahlung. Berücksichtigt man eine Investition, um diese Police kaufen
zu können, dann ist diese Police ein Verlustgeschäft (und dies bereits früher
als nach 20 Jahren).
Policen können somit durchaus verlustreich sein.
Als Faustregel kann gelten, dass Life Settlements eine gute Chance auf eine
gute Rendite bieten, wenn die Police bereits seit einiger Zeit läuft und man
von „health impairment“ sprechen kann. Dies bedeutet, dass die Gesundheit sich
(sehr) stark verschlechtert hat nach dem Abschluss der Versicherung. Zu diesem
Zeitpunkt hat der Käufer dieser Police einen besseren (d. i. „erst kürzlich
erworbenen“) Einblick in die Lebenserwartung als der Versicherer und ist die
Chance auf eine gute Rendite größer.
„Minimaler Gewinn oder minimale Rendite“
Da ein Investor nicht weiß,
welche Laufzeit eine Police noch hat, bevor es zur Auszahlung kommt, weiß er
auch nicht, welche Rendite er erzielen wird. Eine Person mit einer
Lebenserwartung von fünf Jahren kann durchaus noch zwanzig Jahre leben. Wenn es
keine Höchstgrenze gibt, wie lange Menschen am Leben bleiben können, dann gibt
es auch kein Minimum im Hinblick auf die Rendite. Wie wir bereits sahen, kann
eine Police auch verlustreich sein.
Theoretisch kann die maximale Laufzeit auf 100 Jahre festgesetzt werden. Danach
sind Policen im Allgemeinen prämienfrei. Die Ergebnisse sind dann im Übrigen
auch kein Grund zur Freude mehr. Ferner ist häufig noch undeutlich, wie sich
die Prämien bis zu jenem Zeitpunkt entwickeln und wie lange die Person noch
nach dem 100. Lebensjahr weiterlebt.
Auf eine individuelle Police ist somit keine minimale Rendite festzusetzen.
Bei einem großen Portfolio kann man mit Sterblichkeitschancen und
Wahrscheinlichkeitsverteilungen arbeiten. In solchen Situationen können, unter
bestimmten Annahmen, mit einer gewissen Bandbreite und einer gewissen
Wahrscheinlichkeit, Aussagen hinsichtlich minimaler und maximaler Renditen
gemacht werden.
„xx % der Policen verfällt vorzeitig („lapse“)“
Im Hinblick auf die
Makro-Zahlen der amerikanischen Versicherungsindustrie kann man tatsächlich
feststellen, dass ein großer Prozentsatz der Policen vorzeitig verfällt.
Dennoch ist es eine Vereinfachung, diese Zahl auf die Policen zu extrapolieren,
die als Life Settlements angeboten werden.
Die Policen, die als Life Settlements angeboten werden, sind häufig Policen,
die in hohem Alter abgeschlossen wurden und dies darüber hinaus vom
wohlhabenderen Teil der Bevölkerung. Dies ist, mit anderen Worten, nicht der
typische Amerikaner, der seine Police verfallen lässt. Es ist vernünftiger
anzunehmen, dass der „lapse“-Prozentsatz bei diesen Senioren eher bei 2 % bis 5
% liegt. Versicherer waren seit der Zunahme der Life Settlements vor fünf
Jahren auch nicht müßig und rechnen diese niedrigere „lapse“ bei Älteren, die
noch eine Police abschließen, an. Ferner bieten sich den Versicherten häufig
auch neue Möglichkeiten. So ist es beispielsweise möglich, einen Teil des
Auszahlungswertes bereits früher mittels eines Kredites oder eines sog.
„accelerated death benefit“ aufzunehmen.
Die Behauptung, dass x % der Policen vorzeitig verfällt, kann vielleicht
zutreffend sein. Sie ist jedoch kaum relevant für Policen, die als Life Settlements
angeboten werden. Bei der Prämienfestlegung typischer Life Settlement-Policen
berücksichtigen Versicherer mittlerweile kaum oder gar nicht die Vorteile
verfallener Policen.
„Die Rückkaufswerte sind absurd niedrig.“
Die Rückkaufswerte („cash
surrender values“) amerikanischer Universal Life-Policen erscheinen in unseren
Augen in der Tat äußerst niedrig. Ein Rückkaufsrecht von 25.000 US $ einer
Police im Wert von 1 Mio. US $ und einem Alter von 80 Jahren scheint
unwahrscheinlich, ist jedoch eher die Regel als die Ausnahme.
Der Grund hierfür ist, dass die Policen im Gegensatz zu den in Europa üblichen
„endowment“-Policen keinen „Sparanteil“ haben. Es sind pure
Risiko-Todesfallversicherungen.
Dadurch kann die Prämie während einer langen Laufzeit sehr niedrig bleiben. Im
Grunde wird die Prämie in dieser Zeit festgelegt als: Chance auf den Todesfall
in x Jahren mal versicherter Betrag. Erst in hohem Alter wird die Prämie stark
ansteigen. Die Möglichkeit des Todesfalls nimmt dann auch stark zu.
Die Rückkaufswerte der Policen werden von der Tatsache bestimmt, dass man
versucht, die Prämien während bestimmter Zeiträume zu stabilisieren. Dies
bedeutet, dass in den ersten Jahren der Periode Prämien angespart werden, um
den Anstieg der „cost of insurance“ in der zweiten Periode aufzufangen.
Die meisten Life Settlements betreffen Universal Life-Policen. Diese Policen
sind Risiko-Todesfallversicherungen im Prinzip ohne „Sparanteil“. Die
Rückkaufswerte sind darum nicht mit den in Europa üblichen
„Endowment“-Varianten zu vergleichen.
Lebenserwartungen
„Lebenserwartungen geben an, wie lange jemand aller Erwartung nach noch lebt.“
Ein gutes Verständnis der
Lebenserwartung ist ausschlaggebend für ein gutes Verständnis von Life
Settlements. Es herrschen eine Reihe sehr übler Missverständnisse hinsichtlich
Lebenserwartungen, die mit einem allgemein verbreiteten Mangel an Wissen
hinsichtlich der von Medical Underwriters angewandten Methoden und Techniken
zusammenhängt.
Eine Lebenserwartung ist primär eine statistische Größe, die auf
repräsentativen homogenen Bevölkerungsgruppen basiert, d. h. große Anzahl. Für
die Berechnung der Lebenserwartung werden relevante Sterbetabellen zu Grunde
gelegt. Für die individuelle Situation des Versicherten werden dann „Plus-„ und
„Minus-Punkte verwendet. Neben dessen Gesundheit können auch soziale und andere
Aspekte eine Rolle spielen.
Ist von Lebenserwartung die Rede, fixiert man sich häufig sehr stark auf die
„Zahl“, z. B. sieben Jahre. Auch dies ist irreführend. Viel wichtiger als die
„Zahl“ ist die Kurve, worauf sich die Lebenserwartung basiert. Die „Zahl“ ist
von dieser Kurve abgeleitet (der Median) und bedeutet schlichtweg, dass
erwartet wird, dass 50 % vor diesem Termin stirbt und 50 % danach (!).
Eine Fixierung auf die „Zahl“ der Lebenserwartung ist eine gefährliche
Vereinfachung der Wirklichkeit. Die Kurve ist ausschlaggebend.
Lebenserwartungen haben keine oder kaum Bedeutung für individuelle Fälle. Die
Bedeutung nimmt erst bei einer größeren Anzahl Policen zu.
„Statistiken beweisen, dass Lebenserwartungen zu 96 % zuverlässig sind.“
Medical Underwriters streben
danach, ihre Methoden und Techniken jedes Jahr zu verbessern. Dazu bauen sie
Bezugswerte auf, indem sie die Wirklichkeit mit den prognostizierten
Erwartungen vergleichen. Diese „tatsächliche zu geschätzten“ Zahlen werden auf
Websites und anderen Publikationen veröffentlicht.
Es ist jedoch ein Missverständnis, diese Zahlen als „Zuverlässigkeit“ oder
„Genauigkeit“ zu interpretieren.
Es gibt wichtige Unterschiede zwischen „Zuverlässigkeit“ und „tatsächlichen zu
geschätzten“ Zahlen (dies bedeutet im Übrigen nicht, dass diese Zahlen
überhaupt nicht aussagekräftig wären).
In erster Linie müssen wir uns von der Lebenserwartung als Zahl verabschieden
und uns auf die zugrunde liegende Kurve konzentrieren. Die Kurve gibt an, wie
groß die Chance ist (bei einem Beispiel) im 1. Jahr, 2. Jahr, usw. bis hin zum
letzten Jahr x+? zu sterben.
Projiziert auf alle abgegebenen Lebenserwartungen kann man somit nach vier
Jahren feststellen, dass in Wirklichkeit beispielsweise 96 Menschen gestorben
sind, wohingegen die erwartete Anzahl bei 100 lag: der „tatsächliche zu
geschätztem“ Wert beträgt somit 96 %. Achtung: ein A/E-Verhältnis kann somit
auch über 100 % liegen (wenn in Wirklichkeit 104 Menschen verstorben waren).
Dies ist somit nicht dasselbe wie „Zuverlässigkeit“.
Was sagt dies nun über „Zuverlässigkeit“?
Zunächst müssen wir festhalten, dass erst seit ca. vier Jahren ausreichende
Lebenserwartungen abgegeben werden, um einige Relevanz zu besitzen. Dies
bedeutet, dass der Großteil der prognostizierten Lebenserwartungen (als Zahl)
noch nicht erreicht wurde. Es ist auch noch undeutlich, in welchem Maße
beispielsweise „Rückschläge“ bei kurzen Lebenserwartungen durch „Glücksfälle“
bei langen Lebenserwartungen (oder umgekehrt) kompensiert werden.
Kurz zusammengefasst kann man behaupten, dass A/E-Verhältnisse von unter 100 %
bedeuten, dass die Medial Underwriter bislang im Allgemeinen zu „optimistisch“
waren. Wahrscheinlich, wird darum über 50 % der Versicherten länger als die
Lebenserwartung leben (als Zahl).
Gleichzeitig beweist die Tatsache, dass die Werte sich um 100 % bewegen, dass
die Medical Underwriters nicht totalen Unsinn behaupten und dass über das ganze
Spektrum der Lebenserwartungen verteilt die Glücksfälle und die Rückschläge
sich zu kompensieren scheinen.
Wie dem auch sei, es ist noch viel zu früh, um Aussagen über die
Zuverlässigkeit treffen zu können. Zudem werden die Methoden noch stets weiter verfeinert
und angepasst.
Medical Underwriters melden „tatsächliche zu geschätzten“ Prozentsätzen. Dies
ist etwas ganz anderes als „Zuverlässigkeit“.
Wer also behauptet, dass es eine Zuverlässigkeit von 96 % gäbe, hat mit anderen
Worten noch immer nichts begriffen.
„Zur Bestimmung der Lebenserwartung wird der Versicherte von einem Prüfarzt untersucht.“
Keineswegs. Wenngleich
Versicherer gegebenenfalls Kandidaten für eine Versicherung tatsächlich
untersuchen lassen können, führt kein einziger Medical Underwriter auch
tatsächliche Untersuchungen über den Patienten aus, selbst nicht über dessen
eigenen Hausarzt (GP – „general practitioner“). Medical Underwriters basieren sich
auf den medizinischen Angaben, die auf den Antragsformularen beim Abschluss der
Police gemacht wurden, ergänzt um andere (neuere) medizinische Angaben.
Achtung: ein Versicherter hat großes Interesse, so krank wie möglich zu
erscheinen. Dies senkt seine Lebenserwartung und erhöht somit den Ertrag seiner
Police.
Medical Underwriters setzen gleichwohl keine Prüfärzte ein.
PRÄMIEN
„Alle Prämien sind im Voraus bezahlt.“
Um Unheil zu vermeiden, ist es
tatsächlich sehr wichtig, dass Prämien im Voraus bezahlt werden (oder dass es
unbeschränkte Finanzierung dazu gibt). „Alle“ Prämien voraus zahlen
grenzt jedoch an das Unmögliche und vielleicht sogar Unvernünftige.
Im Hinblick auf die Prämien gilt, dass ein Anbieter nicht weiß, (1) wie lange
diese laufen werden und (2) wie hoch die Prämien ansteigen können.
Ferner stellt sich die Frage, an wen Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine
Vorauszahlung an einen Versicherer führt dazu, dass die bezahlten Prämien
schlichtweg dem Versicherer zufallen. In nahezu allen Fällen werden somit die
vorausgezahlten Prämien eher nicht „vorausbezahlt“ sein, sondern auf einem
getrennten Konto innerhalb der Struktur reserviert sein.
Eine Prämienreserve in Bargeld hat zudem einen ziemlich niedrigen Ertrag. Das
heißt: je mehr in Reserve, desto niedriger die Totalrendite (aber auch, desto
niedriger das Risiko).
Es ist sehr gut möglich, den Versicherer um eine Übersicht für einen bestimmten
Zeitraum bezüglich der zu zahlenden Prämie zu bitten. Dies wird als
Veranschaulichung der Police bezeichnet. Im Allgemeinen wird diese
Veranschaulichung der Police zumindest für die Lebenserwartung beantragt.
Häufig wird dieser Zeitraum verlängert, indem beispielsweise die
Lebenserwartung plus zwei oder plus 50 % genommen wird. Auf diese Weise kann
eine Prämienreserve in der Tat präzise bestimmt und vorausbezahlt werden.
Die Vorauszahlung aller Prämien ist gleichwohl unmöglich (da man nie wissen
kann, wie viele es genau sein werden) und die Vorauszahlung von zu viel Prämien
ist unvernünftig.
RÜCKVERSICHERUNG
„Mit ‚A’ bewertete Rückversicherer“
Ich wage zu behaupten, dass es
keine mit ‚A’ bewerteten Rückversicherer gibt, die das Risiko der Langlebigkeit
(„longevity“) rückversichern. Es gibt gewiss große Finanzinstitute, die
allerlei Sorten Produkte zusammenstellen, die schließlich einem ähnlichen Ziel
dienen. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt jedoch:
Die Existenz von mit ‚A’ bewerteten Rückversicherern ist ein Märchen.
Übrigens gibt es durchaus Rückversicherer auf „Traum-Inseln in der Karibik oder
im Indischen Ozean. Wenn Sie dort jedoch irgendwann Ansprüche geltend machen
wollen oder einen Prozess anstrengen wollen.... Noch vor kurzem (Mitte 2007)
wurde ein Anbieter eines Produktes mit einer ähnlichen Rückversicherung
erwischt. Es stellte sich heraus, dass der Rückversicherer auf Vanuatu nicht
existierte.
Die erste Anforderung an einen Rückversicherer ist, dass dieser seinen Sitz in
einem Land mit einem gut entwickelten juristischen System hat, damit Sie Ihre
im Vertag festgelegten und bezahlten Rechte geltend machen können.
Die zweite Anforderung ist, dass ein Rückversicherer eine Lizenz hat, um
Versicherungsprodukte abzuschließen. Diese Lizenz muss kontrollierbar sein in
dem Land, in dem der Versicherer seinen Sitz hat und in dem Land, in welchem er
diese Rückversicherung anbietet.
Die dritte Forderung ist, dass der Versicherer eine Bewertung von einem
anerkannten und unabhängigen Institut erhalten hat: Moody’s, Fitch, Standard
& Poors, AM Best ... usw. Dun & Bradstreet (die häufig angeführt werden
!!!) gehören sicher nicht dazu, da sie nicht selbstständige Nachforschungen
nach den Zahlen, die sie erhalten, verrichten.
Bis zum Beweis des Gegenteils wage ich die Behauptung aufzustellen, dass keine
einzige Rückversicherung weltweit auf dem Markt für Life Settlements aktiv ist,
die diese Kriterien erfüllt.
Es gibt durchaus Finanzinstitute, z. B. Investmentbanken, die
Finanzierungsregelungen auf Life Settlement-Portfolios treffen und
beispielsweise Einlage- oder Bankgarantien abgeben. In so einem Fall reden wir
jedoch nicht von mit ‚A’ bewerteten Rückversicherern, sondern von
Garantieprodukten.
ETHIK
„Life Settlement-Anlagen sind unethisch“
Obenstehende Behauptung hat vor
allem mit Unverständnis gegenüber dem Produkt und einer allgemeinen
Erlebniswelt zu tun, in der kein Platz für die Realität ist, dass Sterben zum
Leben gehört.
Es gibt zahlreiche Menschen, die mit dem Tod anderer Menschen Geld „verdienen“
(z. B. Begräbnisunternehmer, Florist, Grabsteinmetz, usw.)
Der Kreis ist jedoch noch viel größer. Jeder, der eine Pensionsregelung oder
eine Lebensversicherung hat, profitiert vom Tode eines anderen. Der frühe Tod
des einen finanziert den versicherten Betrag oder das Pensionskapital des
anderen. Dies ist bereits seit Jahrhunderten so.
Life Settlements ist ein Produkt, das auf dem Handel in Lebensversicherungen
basiert. Mit dem Abschluss einer Lebensversicherung entsteht ein finanzielles
Interesse am Tode eines anderen, nicht durch deren Verkauf.
Mit Life Settlements wird der Wert einer Lebensversicherungspolice sichtbar und
verhandelbar. An der Police selbst ändert sich jedoch nichts.
Aus diesem Grunde ist es Unsinn zu behaupten, dass Life Settlements an sich
unethisch wären. Die zu führende Diskussion wäre, ob Lebensversicherungen
unethisch sind. Ich denke, dass wir dies in der Zwischenzeit geklärt haben.
„Wenn jemand ein finanzielles Interesse am Tod eines anderen hat, führt dies unweigerlich zu Problemen.“
Wie bereits ausgeführt,
entsteht das finanzielle Interesse am Tod eines anderen beim Abschluss der
Versicherung, nicht durch den Handel damit.
Nichtsdestotrotz kann man nicht leugnen, dass ein Interesse entsteht.
Insbesondere der amerikanische Versicherte kann sich bei diesem Gedanken sehr
unwohl fühlen. Aus diesem Grund platzieren professionelle Broker ihre Policen
bei professionellen Anbietern, die ihrerseits die Life Settlements vorzugsweise
bei den Verwaltern großer Portfolios platzieren. Auf Grund des Umfangs und der
Verteilung der Portfolios ist das Interesse einer individuellen Police für die
Leistung des Ganzen eingeschränkt.
Wenngleich es gängige Praxis ist, Policen bei professionellen Verwaltern und
professionellen Parteien (z. B. institutionellen Finanziers, Hedge-Fonds,
Pensionsfonds und Versicherern) zu platzieren, gibt es noch stets Parteien, die
für den Handel eins-zu-eins Life Settlements anbieten. Diese Praxis ist äußerst
unerwünscht und belastet die Anbieter mit einer großen Verantwortung, die
Identität und Privatsphäre des Versicherten zu schützen.
„Zu Problemen führen“? Glücklicherweise hat sich dies innerhalb der Branche mit
mittlerweile hunderttausenden verhandelten Policen noch nie bewahrheitet.
Die Verschiebung in Richtung von Portfolios, die von professionellen Parteien
verwaltet werden, muss dies in Zukunft auch ausschließen.
SONSTIGE
„Im Jahre 2006 wurden 15 Milliarden US $ in Life Settlements investiert.“
Der Umfang der Life
Settlement-Branche ist äußerst undeutlich. Sogar der Life Insurance Settlements
Association („LISA“) gelingt es nicht, den Umfang korrekt zu berechnen. Nicht
alle Anbieter und Finanzierungsinstanzen sind Mitglied der LISA und nicht alle
Mitglieder geben ihr Volumen an. Aus diesen Gründen bleibt der Umfang des
Marktes eine Schätzung.
Der letzten Schätzung der LISA zufolge betrug der Markt im Jahre 2006 übrigens
12 Milliarden US $. Frühere Schätzungen gingen von 15 Milliarden US $ und sogar
18 Milliarden US $ aus. Wer über genauere Angaben verfügt, darf diese gerne
mitteilen. Es zeigt sich jedoch deutlich, dass der Umfang enorm zugenommen hat
und dass der Handel jedes Jahr noch weiter ansteigt.
Ein großes Missverständnis ist jedoch, dass die 12 Milliarden US $ nicht der
investierte Betrag ist, sondern die Summe der entsprechenden versicherten
Beträge.
Zahlungen an den Broker/Versicherten einer Police betragen einer kürzlich von
LISA durchgeführten Untersuchung zufolge durchschnittlich ca. 20 % des
versicherten Betrages. Aufgrund des Preisanstiegs mag dieser Prozentsatz im
Jahr 2007 unter Umständen etwas höher liegen. Dies bedeutet, dass die
tatsächlichen Zahlungen an den Broker/Versicherten in diesem Produkt ca. 2,4
Milliarden US $ betragen (auf der Grundlage der 12 Milliarden US $ an
versicherten Beträgen). Die letztendlichen Investitionen der Endinvestoren
werden ca. 50 % bis 100 % höher liegen als dieser Betrag auf Grund der Kosten
der Anbieter, Dienstleister, Finanzierungsinstanzen, insbesondere jedoch wegen
der Prämienreservierungen. Dies erlaubt eine Schätzung des
Brutto-Gesamtumsatzes auf 3,6 bis 4,8 Milliarden US $, was noch stets recht
umfangreich ist. Auch der starke Anstieg bleibt eine Tatsache.
Die Größe des Marktes wird im Allgemeinen mit der Summe der verhandelten
versicherten Beträge angegeben, nicht mit den wirklichen Investitionen der
Investoren.
„Der Clinton-Act hat den Handel in Life Settlements ermöglicht.“
Vermutlich auf Grund des
positiven Images von Bill Clinton in Europa hörte sich diese Aussage gut an und
wurden von Seiten der Vereinigten Staaten wenig Anstrengungen unternommen,
diesen Eindruck zu korrigieren. Es gibt jedoch keinen „Clinton-Act“. Im
Allgemeinen wird hiermit auf die HIPAA-Gesetzgebung verwiesen, die im Jahr 1996
verabschiedet wurde.
Die Begünstigung Dritter im Tausch für Geld ist bereits seit 1911 erlaubt. In
einem Prozess der Erben Burchard (lies: Russell) gegen den Arzt Grigsby wurde
geurteilt, dass Dr. Grigsby, der die Police seines Patienten Burchard erworben
hatte, in der Tat Anspruch auf die Erträge aus dessen Lebensversicherung hatte
(Grigsby vs Russell).
Ende der 80er Jahre fand bereits ein beträchtlicher Handel in „viaticals“
statt. Dies widerspricht der Behauptung, dass Clinton im Jahre 1996 den Handel
legalisierte.
Alle, die mit Life Settlements arbeiten, müssten dies verstehen. Seit 1911 gibt
es bereits eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, die die
Verhandelbarkeit von Policen genehmigt.
„Aufgrund des Clinton-Acts können Versicherte die Rendite steuerfrei erhalten.“
Diese Art Missverständnis ist höchstens ärgerlich, aber
nicht schädlich. Dieses Märchen stimmt zwar teilweise, ist jedoch nicht
relevant, wenn es um (Senior) Life Settlements geht.
In der HIPAA-Gesetzgebung (die im Grunde die Reform des Gesundheitswesens in
den Vereinigten Staaten betraf) wurden am Ende einige Artikel aufgenommen, die
schwer erkrankte Menschen betrafen. Dies können sowohl terminale Patienten sein
(mit einer Lebenserwartung von weniger als 24 Monaten) als auch unter strengen
Voraussetzungen chronisch kranke Patienten. Für diese Patienten wurde in der
Tat festgelegt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erträge aus dem
Verkauf ihrer Lebensversicherung steuerfrei für ihre medizinische Versorgung
anwenden dürfen.
Es gibt somit durchaus in der amerikanischen HIPAA-Gesetzgebung eine Regelung,
die es schwer erkrankten Patienten gestattet, unter strengen Voraussetzungen
den Ertrag steuerfrei anzuwenden.
Da jedoch nahezu jeder angibt mit Senior Life Settlements zu handeln und nicht
mit Viaticals, ist der Hinweis auf diese Gesetzgebung zumindest irrelevant.