Nach einem Brief vom BaFin an deutsche Versicherungsunternehmen verweigern diese nun einigen Kunden die Auszahlung Ihrer Rückkaufswerte.
Insbesondere betrifft dies Kunden, welche Ihre Versicherung auf dem Zweitmarkt verkauft hatten und nun auf das Geld für den Verkauf, fürs erste, verzichten müssen.
Damit nutzen die Versicherungsunternehmen einen Gesetzespassus, nachdem sie im Falle einer drohenden Gefahr (z.B. Insolvenz- Liqiditäts- oder Haftungsrisiko) für das Versicherungsunternehmen keine Auszahlung tätigen muß. (§89 VAG)
Was ist dann der Rückkaufswert noch Wert?? Als Sicherheit kann dieser nicht mehr angesehen werden.
Zur Zeit wird geprüft inwieweit davon Banken betroffen sind, welche Lebensversicherungen als Sicherheit für Kundendarlehen einbehalten. Sollten die Versicherungsunternehmen auch hier die Auszahlung der Rückkaufswerte verweigern, sind zahlreiche Darlehen mit einem Schlag als unbesichert zu werten.
Investment in deutsche Lebensversicherung entsprechen allen geplanten Sicherheitsanforderungen der US-Regierung
Die aktuelle Planung der US-Regierung stellt hohe Anforderungen an die Ausfallsicherheit von neunen Investments.
Deutsche Lebensversicherungen sind dank Ihrer per Gestez verordneten und durch zahlreiche Sicherheitsnetzen besichertnen Ausfallsicherheit vollkommen Konfortm zu allen bisher bekannten Anforderungen.
Gedanke zur Versicherung
Unsicher ist’s auf dieser Erden,
Drum will der Mensche versichert werden.
Hat er die Zukunft nicht vertraglich,
So wird’s ihm vor ihr unbehaglich.
Das Leben, ständig in Gefahr,
Zahlt er voraus von Jahr zu Jahr,
Dass auch an unverdienter Not
Er was verdient, selbst durch den Tod.
Die Krankheit wird schon halb zum Spaße,
Weiß man: Das zahlt ja doch die Kasse!
Und wär das Leben jäh erloschen,
Gäb’s hundert Mark für einen Groschen.
Ja, so ein Bursche spekuliert,
Dass durch Gesundheit er verliert!
Eugen Roth (24.1.1895 – 28.4.1976)
Zum Thema Abgeltungsteuer
nach §20 Absatz 1 Nr. 6
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
a) Altverträge (Abschluss vor dem 01.01.2005)
Die Veräußerung von steuerbefreiten Lebensversicherungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegt weiterhin nicht der Besteuerung. Die Veräußerung von nicht steuerbefreiten Lebensversicherungen ist bis 31.12.2008 steuerfrei, soweit die Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG abgelaufen ist.
Ab 01.01.2009 unterliegt der Veräußerungsgewinn (Differenz aus Veräußerungserlös und einbezahlten Prämien sowie Anschaffungskosten) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG n.F. der Abgeltungssteuer.
b) Neuverträge (Abschluss nach dem 31.12.2004)
Bei Neuverträgen unterliegt der Veräußerungsgewinn bei Veräußerungen vor dem 31.12.2008 grundsätzlich nur dann der Besteuerung, wenn die Spekulationsfrist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG von einem Jahr noch nicht abgelaufen war.
Ab 01.01.2009 unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG n.F. eben-falls der Abgeltungssteuer.
HINWEIS: Soweit die Abgeltungssteuer zur Anwendung kommt, ist ein steuermindernder Ansatz von Werbungskosten ab 2009 nicht mehr zulässig!!!
Für den Verkauf einer Lebensversicherung bedeutet das:
Zuerst stellt sich die Frage, ob die Lebensversicherung
bisher steuerfrei war. Wenn ja, dann bleibt auch der Verkauf einer Versicherung
weiterhin steuerfrei. Dies betrifft auch den Mehrerlös gegenüber dem
Rückkaufswert.
Ist die Lebensversicherung dagegen steuerpflichtig, z.B. weil noch keine 12 Jahre
alt, dann greift die Abgeltungsteuer.
Allerdings wird nicht der Kaufpreis versteuert, sondern lediglich der Unterschiedsbetrag zwischen allen bisher eingezahlten Prämien und dem tatsächlichen Kaufpreis.
Steuerpflichtige Versicherungen sind allerdings meist jung und sind am Anfang bereits mit hohen Kosten belastet. Zudem wird der Beitrag nciht voll zur Vermögensbildung genutzt sondern ein Teil wird zur Absicherung des Versicherungsrisikos (ist ja schließlich eine Lebensversicherung) genutzt.
Somit ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass ein hoher Betrag zu versteuern ist. In den meisten Fällen wird die Summer aller eingezahlten Beiträge höher sein, als der am Rückkaufswert orientierte Kaufpreis und somit keine Steuern zu entrichten sein.
Fragwürdige Methoden beim Ankauf von Schifssfonds !
Aufkäufer und deren Vermittler versuchen mit aggressiven Methoden an die Anteilsbesitzer zu gehen und Ihnen deren Anteile mit Horrorgeschichten abzuschwatzen.
Denn wenn auch die Berechnungen für den entsprechenden Stichtag stimmig sind, unterschlagen wird in aller Regel jedoch, was das Schiff in den Jahren zwischen dem erwogenen Verkauf der Beteiligung und der Auflösung des Fonds noch an Erträgen erwirtschaftet und welche Auszahlungen sich dadurch generieren lassen.
Jetzt hat sich der Marktführer im Ankauf von gebrauchten geschlossenen Fonds, die zweitmarkt.de Fondsbörse mit warnenden Worten von solchen falschen Berechnungen distanziert und auf Ihrer Seite die richtige Sichtweise nochmals dargestellt.
Hier geht es zum Bericht
Erweiterung der Verwaltung und Antragsprüfung !
Unser Erfolg ist riesig. Dafür bedanken wir uns bei allen unseren Partnern, Maklern und Mitarbeitern.
Damit wir den Andrang bewältigen können haben wir uns erweitert. Unsere Auftragsabwicklung finden Sie jetzt unter folgender Adresse:
ageros GmbH & Co. KG
Antragsabwicklung
Talstr. 14
70771 Leinfelden-Echterdingen
Zweitmarkt erweitert sich auf Britische, Irische und Österreichische Lebensversicherungen.
Seit
Jahren ist die ageros aktiv im Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
Dabei agiert die ageros in erster Linie als Partner für Aufkäufer
deutscher Lebensversicherungspolicen.
Nun konnte die ageros eine
weiteren Geschäftszweig eröffnen. Den Ankauf Britischer, Irischer und
Österreichischer Lebensversicherungspolicen.