Warum beötigen wir von Ihnen eine Genehmigung nach §34c?
Der Gesetzgeber sieht für dei Vermittlung bestimmter Finanzdienstleistungsprodukte eine Prüfung auf Eignung vor.
Dies geschieht über die Genehmigung nach §34c.
Davon ist die Vermittlung von reinen Versicherungsprodukten nicht betroffen.
Gewerbebetrieb, Gewerbeanzeige erforderlich (§ 14 GewO, GewAnzVwV).
Erlaubnis nach § 34c GewO (bei Darlehen und Investmentanteilen) bzw. nach § 32 KWG (bei anderen Wertpapieren und Derivaten, Sorten) erforderlich (§ 34c GewO, § 32 KWG).
Tätigkeiten
Vermitteln von Finanz- bzw. Bankprodukten mit dem Ziel, einen Abschluss zu erreichen (Abschlussvermittler).
- Vermitteln des Nachweises über Abschlussmöglichkeiten von Darlehen bzw. von Finanz- oder Bankprodukten (Nachweis-vermittler). Der Vertragsabschluß kommt hier nicht hinzu.
- Kundenberatung bei der Finanzplanung bzw. bei der Vermögensanlage.
- Vermitteln von Anteilen an Aktiengesellschaften (Aktien),
GmbH- oder - Kommanditanteilen (auch für KGaA), stillen Beteiligungen, Anteilscheinen an in- und ausländischen Kapitalanlage-gesellschaften (Investmentzertifikaten) oder anderen Fondsanteilen (z. B. Immobilienfonds, Leasingfonds u.a.) und von Schuldverschreibungen.
- Vermitteln von Darlehen verschiedener Art und Laufzeit für unterschiedliche Finanzierungszwecke (§ 607 BGB).
Finanzvermittler werden sowohl als firmengebundene Vermittler (Ausschließlichkeit) als auch als unabhängige Vermittler (Makler) tätig. Bei der Maklertätigkeit handelt es sich i.d.R. um Abschlussvermittlung. Der Makler schließt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden Verträge ab, soweit Vollmachten vorliegen.
Bei Darlehen kann es sich um Gelddarlehen (Regelfall) oder um Sachdarlehen über vertretbare (-gleichwertige, gleichartige-) Sachwerte handeln. Die Genehmigung nach § 34c GewO ist für Haupt- und Nebentätigkeiten erforderlich. Einer Genehmigung bedarf es aber nicht, soweit ausschließlich Finanzierungsdarlehen für die eigenen Produkte der Hersteller bzw. Händler vermittelt werden, wie z. B. Finanzierungsdarlehen beim Kfz-Kauf.
Verbände:
Bundesverband unabhängiger Baufinanzberater(BUB),
Im Pferch,
66909 Langenbach
Tel.: (06384) 99 34 41
Fax: (06384) 99 34 43
www.baufinanz-bub.de
Bundesverband Deutschland,
Sektion Finanzdienstleistungen,
Hüttenbergstraße 38 - 40,
66538 Neunkirchen
Tel.: (06821) 30 62 40
Fax: (06821) 30 62 41
www.bvd-cedi.de/
Jägerstr.67/69,
10117 Berlin,
Tel.: (0 30) 2 61 79 99,
Fax: (0 30) 2 61 85 58
www.fifa.de
Bundesverband Deutscher Investmentberater BVDI,
Kieler Str. 357 - 359,
22525 Hamburg
Tel.: (040) 54 54 52
Fax: (040) 54 53 55
www.bvdi-ev.de
DEVFP Deutscher Verband Financial Planners e.V.,
(c/o ebs Finanzakademie GmbH),
Eschersheimer Landstr. 18 ,
60322 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 90 55 08 66
Fax: (069) 90 55 08 70
www.devfp.de
Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmer VOTUM,
Friedrich-Ebert-Damm 160 A,
22047 Hamburg
Tel.: (040) 69 65 04 15
Fax: (040) 69 65 04 44
www.votum-verband.de
Deutscher Unternehmerverband Vermögensberatung (DUV) e.V.
Wilhelm-Leuschner-Str.23,
60329 Frankfurt am Main
Tel:. (069) 27 13 69 80
Fax: (069) 27 13 69 85
www. duv-ev.de