Ihr Ausstieg aus der Sackgasse

Voraussetzung für eine Vertriebsvereinbarung:

  • Sie sind selbständiger Versicherungsmakler
  • Sie sind Makler mit einer Genehmigung nach §34 C
    (nur für Anteile von geschlossenen Fonds erforderlich)
  • Sie besitzen eine Steuernummer/Ust.-ID. von ihrem Finanzamt
  • Sie können uns dieses belegen

Damit wir von Ihnen Anteile an geschlossenen Fonds kaufen können benötigen Sie eine Genehmigung nach §34c.

Ebenso benötigen wir unbedingt die Ust.-ID., bzw Steuernummer wenn Sie keine Umsatzsteuer anmelden.

Achten Sie darauf, dass auf dem Fragebogen ihr Name und Ihre Adresse steht, damit wir den Vorgang auch entsprechend zuordnen können.