Im günstigsten Fall ist damit die Restschuld getilgt. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass noch eine Restschuld verbleibt.
Das Kreditinstitut kann bei Kündigung den Rückkaufswert nicht zu 100 % zur Tilgung verwenden, weil in der Regel noch die Kapitalertragssteuer abgeführt werden muss. Meist behält der Versicherer dafür eine Pauschale ein. Zudem erlischt der Todesfallschutz.
Stimmt das Kreditinstitut dem Verkauf der Lebensversicherung an die ageros zu, hat es zahlreiche Vorteile:
- Der Verkaufspreis kann nach geltendem Recht steuerfrei vereinnahmt werden, auch wenn der Vertrag sonst steuerpflichtig wäre.
- Der Verkaufspreis ist höher als der Rückkaufswert, was zu einer geringeren Restschuld führt.
- Der Todesfallschutz bleibt in der Regel erhalten, da der Schuldner weiterhin die versicherte Person bleibt. Das heißt, dem Kreditinstitut verbleibt auch nach dem Verkauf noch eine Sicherheit für den Todesfall, was zu einer weiteren Tilgung führen kann.
- Das Kreditinstitut erhält für die Zuführung der Verträge eine Provision, was entweder zu zusätzlichen Einnahmen führt, oder, falls darauf verzichtet wird, zu ener höheren Tilgung da diese auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden kann.
- Nach einem BGH-Urteil (BGH NJW 97, 1063, 1064 li. Sp.) muss sich der Sicherungsnehmer um das bestmögliche Verwertungsergebnis bemühen. Tut er das nicht ist er ggf. zu Schadensersatz verpflichtet. Mit dem Verkauf der Police kommt er dieser Pflicht nach.
- Die Abwicklung erfolgt im Treuhandverfahren mit dem Kreditinstitut als Treuhänder. So ist gewährleistet, dass nur das Kreditinstitut über die Kaufpreissumme verfügen kann.