Der erste Schritt für eine erfolgreiche Sparform sollte immer die Vermögenswirksame Leistung sein.
Vermögenswirksame Leistungen, auch bekannt als VL oder VwL, sollen Arbeitnehmern dabei helfen, Vermögen aufzubauen.
Dazu können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten vom Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten.
Die vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die aber für viele Berufe im Tarifvertrag garantiert werden.
Vermögenswirksame Leistungen kannst Du in eine Vielzahl von neuen oder bereits bestehenden Verträgen einzahlen: z. B. von der laufenden Baufinanzierung über einen Bausparvertrag oder Banksparplan
Grundsätzlich schließt der Arbeitnehmer einen VL-Vertrag ab. Wir setzen uns dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung und legen seinem Arbeitgeber eine Bestätigung über diesen Vertrag vor. Der Arbeitgeber zahlt dann den zugesagten Betrag in den Vertrag ein.
Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre – sind aber jederzeit kündbar.
Der Anbieter informiert Dich in der Regel automatisch über den nahenden Ablauf und bietet einen neuen Vertrag an. Nach Ablauf des Vertrags steht das Guthaben entweder für Deine persönlichen Wünsche oder für Deine Altersvorsorge zur Verfügung.
Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an der Vermögensbildung. Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält im ersten Schritt die Arbeitnehmersparzulage. Ausschlaggebend dafür ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen.
Gerade bei Familien mit Kindern ist das zu versteuernde Einkommen aufgrund der steuerlichen Freibeträge deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Auch wer beim Bruttogehalt über den Einkommensgrenzen liegt, sollte also auf jeden Fall prüfen, ob er die Förderung erhalten kann.
Die genaue Höhe des zu versteuernden Einkommens kannst Du Deinem Steuerbescheid entnehmen. Der Staat zahlt, wenn Du das Geld in einen VL-Fondssparplan oder Bausparvertrag anlegst. Auch die Tilgung einer Baufinanzierung fördert der Staat.
Die genauen Bedingungen regelt das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Als Bausparer kannst Du zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten.
Weitere Informationen zur staatlichen Förderung der Vermögensbildung findest Du im Ratgeber Arbeitnehmersparzulage.